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Hereingefallen ? Was tun ?

Sie sind trotz aller Vorsicht auf einen der Abzocker hereingefallen, und haben jetzt eine ungerechtfertigte Rechnung erhalten ?

Wenn Sie hereingelegt wurden, weil der Webseitenbetreiber die Kosten für den Dienst / Service bewusst verborgen hat, um Sie zu täuschen, sollten Sie nicht in Panik geraten, und wie folgt vorgehen:

Und im Notfall hilft eine Rechtsschutzversicherung

http://www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung.html

1. Ruhe bewahren

Sie sind kein Einzelfall. Wie Ihnen dürfte es in den letzten Jahren bereits über 1 Million Usern ergangen sein. Aber trotz aller Drohungen dieser Betrüger ist bis jetzt noch niemandem etwas passiert.

Zu keinem User kam bisher der Gerichtsvollzieher, niemand erhielt einen Schufa-Eintrag, und auch im Gefängnis ist noch niemand gelandet, und auch kein User wurde bisher - nach der Eingabe von falschen Daten - ausfindig gemacht.

Wichtig:

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich von diesen Betrügern auf keinen Fall verunsichern. Das Recht ist auf ihrer Seite.

2. Nicht reagieren

Lassen Sie sich auf keinen Fall auf einen Dialog ein, wenn Sie eine ungerechtfertigte Rechnung von einem dieser Abzocker erhalten haben.

Diese Betrüger arbeiten ohnehin nur mit vorgefertigten Textbausteinen und Standardantworten.

Wichtig:

Egal wie Sie in ihren Antwortschreiben argumentieren. Das interessiert diese Leute in keinster Weise. Sie werden nur wieder eine eMail mit Textbausteinen und weiteren Drohungen erhalten.

3. Nicht noch mehr preisgeben

Vorsicht, falls Sie bei der Anmeldung falsche Daten angegeben haben: übermittlen Sie den Abzockern - falls Sie doch auf eine solche ungerechtfertigte Forderung reagieren - nicht ihre richtigen Daten.

Wichtig:

Wenn Sie bei der Anmeldung falsche Daten angegeben haben, können Sie von den Abzockern - trotz gespeicherter IP-Adresse - nicht identifiziert werden.

4. Auf keinen Fall einschüchtern lassen

Ein Hauptmerkmal dieses Geschäftsmodells beruht auf der Einschüchterung der Kunden. Deshalb arbeiten diese Leute mit folgenden Druckmitteln: erst Rechnung, dann Mahnschreiben, anschliessend Anwaltsschreiben und zum Schluss mit Inkasso. Mit dieser permanenten Verschärfung der Drohung und immer höher werdenden Forderungen sollen Sie unter Druck gesetzt, und zur Zahlung bewegt werden.

Wichtig:

Die jeweiligen Instanzen werden versuchen Sie mit irgendwelchen Paragrafen und Urteilen bzw. drohenden hohen Gerichtskosten unter Druck zu setzen. Lassen Sie sich dadurch auf keinen Fall einschüchtern ! Wenn Sie der ungerechtfertigten Forderung einmal formlos widersprochen haben, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Hiervon gibt nur eine einzige Ausnahme:

5. Mahnbescheid - bitte kurz reagieren

Reagieren müssen Sie, wenn Sie vom Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben. Aber keine Angst: ein Mahnbescheid besagt nur, dass die gegnerische Partei (bzw. deren Handlanger) vor Gericht einen Mahnbescheid eingereicht hat, dessen Rechtmässigkeit jedoch vom Gericht in keinster Weise geprüft wurde.

Jetzt müssen Sie handeln. Aber auch hier gilt: keine Angst, Sie müssen diesem Bescheid nur widersprechen, und schon ist die Angelegenheit für Sie wieder erledigt.

Wichtig:

Durch den Widerspruch haben Sie den Anbieter wieder in Zugzwang gebracht. Dieser müsste nun klagen und würde dadurch einen Richter dazu bringen, sich mit seinem windigen Geschäftsmodell zu beschäftigen.

Da ein solcher Anbieter jedoch kein Interesse daran hat, dass sein Geschäftsmodell genauer durchleuchtet wird, wird dieser Anbieter spätestens jetzt kneifen, und auf seine Forderung verzichten.